1. Zugelassenes Homöopathisches Arzneimittel
2. Für Tiere:
3. Packungsgrößen
- 10 x 2 ml Ampullen
- 40 x 2 ml Ampullen
- 20 ml Tropfen (Mischung zum Eingeben)
4. Wirkstoffe
5. Anwendungsgebiete
Die Anwendungsgebiete entsprechen dem veterinär-homöopathischen Arzneimittelbild, dazu gehören:
- Initiale Fieberzustände
- Schnell und heftig auftretende Koliken
- Unterstützend bei Mastitiden in Verbindung mit einer spezifischen Mastitistherapie
- Puerperalerkrankungen
Für Fachkreise: Für weitere Informationen und zur Bestellung des Produktes loggen Sie sich bitte
hier
ein.
6. Gebrauchsinformation als pdf:
7. Bestellung
Dieses Arzneimittel ist nur in Apotheken und beim Tierarzt erhältlich.
8. Zusammensetzung
a) Injektion:
1 Ampulle zu 2 ml (2010,1 mg) flüssiger Verdünnung zur Injektion enthält:
Wirkstoff: Aconitum napellus Dil. C 30: 199,1 mg
Echinacea Dil. C 30: 199,1 mg
Lachesis Dil. C 30: 199,1 mg
Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke
b) Tropfen (Mischung zum Eingeben):
1 ml (981,89 mg) Mischung enthält:
Wirkstoff: Aconitum napellus Dil. C 30: 199,1 mg
Echinacea Dil. C 30: 199,1 mg
Lachesis Dil. C 30: 199,1 mg
Sonstige Bestandteile: Ethanol 43% (m/m), Gereinigtes Wasser. Das Arzneimittel enthält 18% (V/V) Alkohol
9. Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung
a) Injektion:zur intravenösen, subcutanen und intramuskulären Injektion. Soweit nicht anders verordnet
- Pferd, Rind 3-4 ml
- Schwein, Schaf, Ziege 2-3 ml
- Hund, Katze 1-2 ml
Bei akuten Zuständen sollte die Injektion nach 1 – 2 Tagen wiederholt werden, ansonsten erfolgt die Wiederholung nach 4 – 8 Tagen.
b) Tropfen (Mischung zum Eingeben):
- Pferd, Rind 20 Tropfen
- Schwein, Schaf, Ziege 15 Tropfen
- Hund, Katze 10 Tropfen
Zum Eingeben mit dem Futter oder über das Trinkwasser. Am besten ins Trinkwasser gelöst oder auf Brot, bzw. in ca. 10 ml Wasser gelöst über das Futter geben. 2 mal täglich bis zum Eintritt der Besserung, danach 1 – 2 mal wöchentlich.
10. Dopingstatus
- ADMR-konform (keine Karenzzeit)
- nicht verboten nach FEI-Reglement